Dass die in der Charta der Vereinten Nationen verankerte völkerrechtliche Friedenspflicht in der Praxis immer wieder verletzt wird, ist keine neue Erfahrung. Ähnliches gilt für die im Kontext der Vereinten Nationen verbrieften Menschenrechte, die in den gut 75 Jahren seit ihrer offiziellen Verkündigung ebenfalls häufig missachtet worden sind. Neu ist allerdings, dass die völkerrechtlichen Normen, die dem Frieden und den Menschenrechten Rückhalt geben sollen, von manchen Machthabern insgesamt als belanglos beiseitegeschoben werden – etwa durch Putins Raubkrieg in der Ukraine, durch die aggressive maritime Expansionspolitik Chinas und durch Trumps offen ausposaunte Annexionsideen. Bei diesen und anderen brachialen Aggressionen geht es nicht mehr um konkrete Regelverletzungen; hier drohen ganze Regelwerke, die dem Frieden und den Menschenrechten dienen sollen, zerschlagen zu werden – mit Auswirkungen auf die gesamte internationale Ordnung. Grund genug, sich dem Themenfeld Frieden und Menschenrechte eingehend zu widmen. Jost Dülffer leistet dazu wichtige Beiträge aus der Perspektive des Zeithistorikers.
Der zu besprechende Band versammelt deutschsprachige und einige englischsprachige Aufsätze aus den letzten beiden Jahrzehnten, teils ergänzt um kurze Aktualisierungen aus dem Jahr 2022. Zur groben Strukturierung dienen drei Gliederungsüberschriften, die jeweils ein breites Assoziationsfeld eröffnen. Unter dem Titel „Völkerrecht und Internationale Geschichte“ finden sich beispielsweise Beiträge zur (selektiven) Umsetzung des nationalen Selbstbestimmungsrechts, zur Ambivalenz der humanitären Intervention, zur Entstehung der Genozidkonvention von 1948 oder zum wechselhaften politischen Stellenwert der Menschenrechte in der westdeutschen Außenpolitik bis 1989. Gemeinsam ist den Aufsätzen bei aller inhaltlichen Vielfalt die fast durchgängige Fokussierung auf staatliche Akteure. Der zweite Gliederungstitel „Friedensbewegungen und Friedensbedingungen“ enthält demgegenüber eine Öffnung in Richtung der Zivilgesellschaft. Dülffer beschreibt unter anderem die unterschiedlichen Anlässe und Schwerpunkte westdeutscher friedenspolitischer Bewegungen. Anders als oft unterstellt, so betont er, sei der Einfluss nicht-staatlicher Organisationen in der internationalen Politik keineswegs ein exklusives Proprium der jüngsten Zeit. Außerdem setzt sich Dülffer mit der These von der „zivilisierenden“ und ergo friedensfördernden Natur demokratischer Staaten auseinander. Die unter dem dritten Gliederungstitel „Geschichte und Geschichtsschreibung“ zusammengestellten Aufsätze beschäftigen sich exemplarisch mit der Geschichtsschreibung zur Friedenspolitik. Der letzte Beitrag innerhalb dieses Kapitels ist seinem früh verstorbenen Kollegen und Lehrer Andreas Hillgruber gewidmet.
Dülffer sieht seine Funktion als Historiker vor allem darin, Ambivalenzen und Uneindeutigkeiten im politischen Handeln aufzuzeigen. Die wissenschaftlich-kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte dient insofern dazu, glattgebügelte Fortschrittsnarrative über Frieden und Menschenrechte aufzubrechen. Politisches Handeln, das zeigt er, bleibt von einer Vielfalt oft widersprüchlicher Motive geprägt, die sich nicht in simple Dichotomien von Gut und Böse auflösen lassen. Ausschlaggebend sind außerdem oft zufällige Macht- und Interessenkonstellationen. Ein historisch informiertes Kontingenzbewusstsein richtet sich nicht zuletzt auch gegen idealtypisch konstruierte historische Zäsuren, wie sie in den Lehrbuchdarstellungen zu Frieden und Menschenrechten nach wie vor gängig sind. So betont Dülffer, dass das viel zitierte „Westfälische System“ – entgegen einer verbreiteten Annahme – keineswegs bloß staatenzentriert gewesen sei; schon die anhaltend wichtige Rolle der Kirchen sowie großer Handelsorganisationen sei mit dieser gängigen Vorstellung nicht vereinbar (vgl. S. 147f.). Auch das „Wiener System“, wie es sich nach der Niederschlagung Napoleons ab 1815 herausgebildet habe, sei bereits bewusst als eine internationale Friedensordnung konzipiert worden und insofern ein Stück weit mit den internationalen Staatenbünden des 20. Jahrhunderts vergleichbar – auch wenn Dülffer den von Matthias Schulz eingebrachten Begriff des „Sicherheitsrats“ als anachronistisch zurückweist (vgl. S. 18, S. 144f.). Die global ausgelegten Staatenorganisationen des 20. Jahrhunderts – der Völkerbund und die Vereinten Nationen – wiederum weisen, wie Dülffer zeigt, immer noch unverkennbar eurozentrische Prägungen auf. So seien die europäisch beherrschten Kolonialgebiete von der Emphase für nationale Selbstbestimmung beziehungsweise für die Menschenrechte zunächst bewusst ausgenommen worden (vgl. S. 53). Nicht weniger problematisch als konstruierte Zäsuren können freilich zu weitreichend unterstellte Kontinuitäten sein. Auch davor warnt der Band. Führt man sich beispielsweise die höchst unterschiedlichen Motive der westdeutschen Friedensbewegung vor Augen – unter anderem Wahrung der Wiedervereinigungsoption, Angst vor dem Atomtod, Skepsis gegen US-amerikanischem Imperialismus – so drängt sich die Frage auf, ob von einer kontinuierlich sich entwickelnden Bewegung (im Singular) überhaupt die Rede sein kann. Die verschiedenen Wellen der Friedensbewegung stehen jedenfalls, wie Dülffer deutlich macht, für einen „langfristigen Wandel in [der] gesellschaftliche[n] Mentalität“ Westdeutschlands (S. 179).
Dülffer beschäftigt sich in seinen Aufsätzen vor allem mit zentralen Akteurinnen und Akteuren in Diplomatie, Außenpolitik, internationalen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Bewegungen – auf anderer Ebene auch mit Akteuren der friedenspolitischen Geschichtsschreibung. Diesbezüglich enthält der Band nicht nur interessante Informationen, sondern auch wichtige Klarstellungen. Wer sich für die treibenden Kräfte friedenspolitischer Entwicklungen und menschenrechtlicher Durchbrüche interessiert, kann von den in diesem Band zusammengestellten Texten viel lernen.
Die Kehrseite dieser Fokussierung auf die Akteursebene ist indes eine gewisse Nachlässigkeit hinsichtlich inhaltlicher und konzeptioneller Fragen. Wiederholt zitiert Dülffer das Leitmotiv „Frieden durch Recht“, ohne die damit verbundenen Erwartungen inhaltlich näher zu entfalten (vgl. S. 11, S. 123, S. 138). Auch je für sich bleiben die beiden tragenden Begriffe recht konturlos. Bezogen auf den Friedensbegriff wird zwar die geläufige Unterscheidung zwischen „negativem Frieden“ (das heißt der Abwesenheit akuter Gewalt) und „positivem Frieden“ (das heißt der Stiftung gerechter Verhältnisse) kurz angesprochen (vgl. S. 215); sie findet aber keine eingehende Erörterung. Nicht wirklich klar werden auch die Erwartungen, die sich an das Recht richten. Geht es primär um die befriedende Schaffung von Gerechtigkeit, also um die inhaltliche Seite von „iustitia“? Oder steht die institutionelle Komponente der Durchsetzung – notfalls mit Zwangsmitteln – im Vordergrund? Wenn Dülffer das Verhältnis von Recht und Macht anspricht, scheint er eine unauflösbare Dichotomie von Idealismus versus Realismus zu unterstellen. So stellt er die „Wünschbarkeit“ gegen die „Realität“ der Staatenpolitik (S. 32). Inhaltliche Debatten über die Menschenrechte – etwa über interkulturelle Rezeptionen oder über das Verhältnis von bürgerlichen und politischen zu wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten – kommen im Buch kaum vor. Dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 wiederholt als „Konvention“ bezeichnet wird (S. 80, S. 109, S. 166), zeigt einen Mangel an Vertrautheit mit zentralen juristischen Kategorien. Am Ende scheint Dülffer gegenüber der Formel „Frieden und Recht“ eher skeptisch zu bleiben, ohne dass man die Gründe seiner Zurückhaltung wirklich erfährt.
Ausgesprochen skeptisch zeigt Dülffer sich auch gegenüber der These, dass Demokratien ihrem Wesen nach friedensfördernd seien. Diese Vorstellung, deren grundlegende Einsicht auf Kant zurückgeht, existiert, wie der Verfasser aufzeigt, mittlerweile in etlichen Varianten. Dülffers Skepsis gründet sich unter anderem darauf, dass der zugrunde gelegte Demokratiebegriff oft unscharf bleibe (vgl. S. 194, S. 197). Statt hier nachzuschärfen, mündet sein Aufsatz jedoch – etwas überraschend – in eine generelle Absage: „The Democratic Peace hypothesis had its time – the most fruitful time for this is over.“ (S. 211) Bei einem Historiker, der sich ansonsten gegen allzu eindeutige Zuschreibungen wehrt, wirkt dieses apodiktische Urteil erstaunlich. Eine plausible Begründung dafür erfährt man nicht. Die Vorstellung, die Durchsetzung der Demokratie würde zugleich unmittelbar den Frieden herbeiführen – „the introduction of democracy will be immediately followed by peace“ –, habe sich als naiv erwiesen (S. 213). Eine solcherart simplifizierende Gleichsetzung von Demokratie und Frieden mögen einige Neocons unter US-Präsident George W. Bush vertreten haben. Mit diesem Hinweis eine ganze Traditionslinie politischen Nachdenkens schlicht für erledigt zu erklären, wirkt aber reichlich kühn. Dies gilt umso mehr, als Dülffer dem geistigen Urvater der hier anstehenden These, Immanuel Kant, gerade einmal eine halbe Seite Text widmet (vgl. S. 188f.).
Empfohlene Zitierweise:
Heiner Bielefeldt, Rezension zu: Dülffer, Jost: Derix, Simone; Soénius, Ulrich S.; Thiemeyer, Guido (Hrsg.): Frieden und Menschenrechte. Studien zur Internationalen Geschichte. Köln 2023, in: H-Soz-Kult, 06.05.2025, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-135443.
